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I. Allgemeiner Vertragsinhalt - Unsere Verkaufs-, Lieferungs-, und Zahlungsbedingungen sind für den gesamten Geschäftsverkehr mit dem Besteller verbindlich und werden durch Auftragserteilung anerkannt.
- Sondervereinbarungen erlangen erst mit schriftlicher Bestätigung durch uns Gültigkeit und beziehen sich immer nur auf den einzelnen Vorgang, für den die Sondervereinbarung getroffen wurde.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers sind für uns unverbindlich, auch dann, wenn wir diesen nicht widersprechen.
II. Vertragsabschluß und Preise - Angebote und Preise gemäß unserer Preisliste sind stets freibleibend.
- Im übrigen sind Angebote freibleibend, falls deren Annahme nicht innerhalb von 14 Tagen uns gegenüber erklärt ist.
- Alle Preise verstehen sich mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarung stets unverpackt ab Lager zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Verpackungs-, Porto- und sonstige Versendungskosten werden, sofern nicht anders angeboten bzw. auf der Rechnung vermerkt, gesondert ausgewiesen und zusätzlich berechnet.
- Erfolgt die Lieferung später als 4 Monate nach Vertragsabschluß und haben sich die Preise inzwischen erhöht, so werden die zum Lieferzeitpunkt gültigen Preise berechnet.
III. Konstruktions- und Formänderungen
Konstruktions- und Formänderungen an den angebotenen oder verkauften Produkten sind - soweit die Änderung dem jeweiligen Stand der Technik entspricht - vorbehalten und ohne vorherigen Hinweise zulässig.
IV. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen - Alle Reparaturrechnungen sind sofort fällig, im übrigen gewähren wir ein Zahlungsziel von 30 Tagen nach Rechnungsdatum.
- Soweit es sich nicht um Reparaturrechnungen, amtliche Gebühren oder ausgewiesene Nettopreise handelt, gewähren wir bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen 2% Skonto.
- Bei Zahlungsverzug sind wir unbeschadet weiterer Ansprüche und eines Gegenbeweises, daß der Verzugsschaden wesentlich niedriger sei, berechtigt, Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu fordern.
- Teilleistungen sind zulässig. Die Rechnungen dafür sind entsprechend vorstehender Zahlungsbedingungen zu begleichen.
- Wir behalten uns das Eigentumsrecht an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zur restlosen Bezahlung ausdrücklich vor.
- Wechsel und Schecks werden stets nur erfüllungshalber angenommen.
- Falls wir uns - worauf kein Anspruch besteht - mit dem Umtausch oder der Rückgabe mangelfreier Ware einverstanden erklären, sind wir berechtigt eine Bearbeitungsgebühr von 10% des Netto-Warenwertes zuzüglich Mehrwertsteuer zu berechnen.
- Bei einem Nettobestellwert unter € 25,00 behalten wir uns vor, einen Mindermengen-Zuschlag zu berechnen.
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V. Haftung, Gefahrübergang und Gewährleistung - Höhere Gewalt sowie betriebsfremde Einflüsse befreien uns von der Verpflichtung zur Lieferung. Schadenersatzansprüche des Kunden bei Lieferungsverzug sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung unsererseits oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen.
- Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht auf den Besteller über, wenn die Ware unser Unternehmen in Wetzlar verläßt.
- Offensichtliche Mängel, ferner Transport- und Verpackungsschäden sind innerhalb 24 Stunden nach Erhalt anzuzeigen. Stark äußerlich beschädigte Sendungen sind sofort zu kontrollieren oder zurückzuweisen, da die Ware sonst als anerkannt gilt.
- Wir verpflichten uns, die Ware bei Fabrikationsfehlern nach vorheriger Begutachtung - nach unserer Wahl - entweder nachzubessern, oder - falls es sich nicht um eine Sonderanfertigung handelt - umzutauschen. Zur Begutachtung ist die beanstandete Ware franko an uns einzusenden.
- Weitere Ansprüche des Käufers auf Minderung oder Wandlung sind ausgeschlossen, es sei denn, daß die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlschlägt. Ansprüche auf Schadenersatz und wegen etwaiger Folgeschäden sind gänzlich ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen nachweislich auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung unsererseits.
VI. Erfüllungsort und Gerichtsstand - Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung und alle beiderseitigen Verpflichtungen aus dem Vertrag ist Wetzlar.
- Ist der Vertragspartner Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle eventuellen Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder Beendigung des jeweiligen Vertrags Wetzlar.
VII. Gültigkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Verkaufs-, Lieferungs-, und Zahlungsbedingungen läßt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
Sämtlichen Verträgen und Geschäftsvorfällen liegen unsere nachstehenden Verkaufs-, Lieferungs-, und Zahlungsbedingungen zugrunde.
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